Der Familienbund der Katholiken begrüßt die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann, die geplante Kürzung der Rentenbeitragszahlungen für pflegende Angehörige stoppen zu wollen. Die vorgesehene Kürzung wäre ein schwerer Fehler: familienpolitisch, sozialpolitisch und gesellschaftlich.
Berlin, 25.8.2026: „Wer Angehörige pflegt, trägt Verantwortung für seine Nächsten und entlastet die Allgemeinheit. Diese Leistung muss unterstützt werden. Denn pflegende Angehörige halten unser Pflegesystem jeden Tag mit ihrer Zeit, ihrer Kraft und oft auch mit ihrer eigenen Gesundheit am Laufen. Ihre Rentenansprüche aus der Pflegetätigkeit zu kürzen, würde bedeuten, ausgerechnet diejenigen schlechterzustellen, die die Gesellschaft besonders entlasten“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes. „Pflege darf keine Armutsfalle sein.“
Rund 5,7 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. 86 Prozent von ihnen werden zu Hause versorgt. Zwei Drittel aller Pflegebedürftigen, rund 3,8 Millionen Menschen, werden zu Hause überwiegend durch pflegende Angehörige betreut. Ohne diese Menschen wäre das Pflegesystem weder personell noch finanziell tragfähig. „Die meisten Menschen wünschen sich, so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung zu leben. Viele Angehörige möchten die damit verbundene Pflege übernehmen. Aufgabe der Politik ist es, genau das zu ermöglichen“, erklärt Hoffmann.
Wer Angehörige pflegt, reduziert häufig seine Arbeitszeit oder steigt zeitweise ganz aus dem Beruf aus. Das bedeutet Einkommensverluste, und in der Folge später geringere Renten. Die Rentenbeiträge aus der Pflegeversicherung sollen genau diesen Nachteil teilweise ausgleichen. „Diese Absicherung ist ohnehin nur ein begrenzter Ausgleich für die Einkommens- und Rentenverluste, die mit einer Einschränkung der Erwerbstätigkeit verbunden sein können. Eine Kürzung ginge daher in die falsche Richtung. Besonders träfe das Frauen, die den größten Teil der häuslichen Pflege übernehmen. Rund 85 Prozent der über ihre Pflegetätigkeit rentenversicherten Pflegepersonen sind weiblich“, führt Hoffmann aus.
Der Familienbund fordert deshalb nicht nur den Erhalt der bisherigen Rentenbeitragszahlungen, sondern eine stärkere Anerkennung der tatsächlich geleisteten Pflegezeit. Die aktuelle Regelung setzt mindestens zehn Wochenstunden Pflege, verteilt auf mindestens zwei Wochentage, voraus. Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich jedoch nicht unmittelbar nach dem tatsächlichen zeitlichen Pflegeumfang. Pflegezeiten, die deutlich über die Mindestschwelle hinausgehen, schlagen sich in der Höhe der Rentenbeiträge nicht entsprechend nieder.
Der Familienbund fordert deshalb insbesondere:
„Pflegebedürftigkeit verschwindet nicht, wenn Leistungen für pflegende Angehörige gekürzt werden“, betont Hoffmann und schließt: „Wer die häusliche Pflege zu wenig unterstützt, riskiert, dass Angehörige die Pflege nicht mehr im bisherigen Umfang leisten können. Dadurch kann der Bedarf an professioneller Pflege und stationärer Versorgung steigen – und damit auch die Belastung für die Pflegeversicherung und die öffentliche Hand. Eine gute Pflegereform stärkt daher pflegebedürftige Menschen und ihre Familien gleichermaßen. Das ist nicht nur ökonomisch vernünftig, sondern auch eine Frage von Menschenwürde und gesellschaftlicher Solidarität.“
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