Mitmachen! Wir jammern nicht - wir klagen!

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Datum:
Mi. 4. Feb. 2015

Der Familienbund der Katholiken und der Deutsche Familienverband fordern Eltern gemeinsam auf, sich an der Aktion "Wir jammern nicht - wir klagen!" zu beteiligen. 

Ein 2001 verkündetes wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pflegeversicherung bleibt auch nach 14 Jahren ohne politische Konsequenz. Familien werden in den Beiträgen zur Sozialversicherung verfassungswidrig belastet, indem neben ihren Geldbeiträgen der gleichwertige Erziehungsbeitrag noch immer nicht berücksichtigt wird. Um das nicht länger hinzunehmen, starten der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) die gemeinsame Kampagne „Wir jammern nicht – wir klagen!“. Die beiden größten Familienverbände Deutschlands setzen sich auf diesem Weg aktiv für eine verfassungstreue Beitragsgestaltung in den Sozialversicherungen ein.

Familien zahlen doppelt in die Gesetzliche Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung ein – generativ durch die Erziehung ihrer Kinder und finanziell durch Geldbeiträge. Es ist daher dringend erforderlich, Familien – wie im Steuerrecht - auch in den Beiträgen zur Sozialversicherung zu entlasten. Steuerentlastungen allein schaffen keine Familiengerechtigkeit. Eine verfassungsgemäße Neugestaltung setzt Kinderfreibeträge in der Beitragsgestaltung voraus.

Die Kampagne „Wir jammern nicht – wir klagen!“ mobilisiert Familien, sich gegen zu viel erhobene Beiträge zu wehren. Eltern sind aufgefordert, bei ihrer Krankenkasse Widerspruch gegen die Beitragshöhe in der Gesetzlichen Pflege-, Renten- und Krankenversicherung einzulegen. Der Familienbund der Katholiken und der Deutsche Familienverband unterstützen die Aktion mit juristisch geprüften Muster-Einsprüchen und Muster-Klagen. Derzeit stehen drei Musterklagen vor dem Bundessozialgericht.

Es gilt der Grundsatz: Jede/r die/der in die gesetzliche Sozialversicherung Beiträge zahlt, sollte bei seiner/ihrer Krankenkasse (als Einzugsstelle für alle Beiträge zur gesetzlichen Pflege-, Renten- oder Krankenversicherung) Widerspruch einlegen. Wie viel der/die Versicherte verdient spielt keine Rolle, sondern dass bei ihm/ihr die Kinder familienversichert sind. 

Erfahren Sie mehr zur Kampagne und wie Sie selbst aktiv werden können unter: www.elternklagen.de

Weitere Informationen zur Beitragsgerechtigkeit für Familien in den Sozialversicherungen finden Sie auch auf der Homepage unserer Kampagne "Rente sich wer kann".