Bamberg – Dieser international gefeierte Tag am 20. September soll Politik und Gesellschaft weltweit auf die spezifischen Bedürfnisse und Rechte von Kindern aufmerksam machen. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen. Auf diese Weise sollen die Rechte von Kindern gestärkt und das Kindeswohl, insbesondere im Sorgerecht, besser berücksichtigt werden.
„Das Erziehungsrecht von Mutter und Vater darf durch neue Gesetze keinesfalls beeinträchtigt werden“, betont die Diözesan-Familienratsvorsitzende Christiane Kömm. „Kinder dürfen rechtlich unter keinen Umständen von ihren Eltern getrennt werden. Eltern sind primär für das Wohl ihrer Kinder verantwortlich. In einer freiheitlichen Gesellschaft wird auch künftig gelten, dass Eltern besser als der Staat wissen, was gut für ihr Kind ist.“
Dieser Leitgedanke hebt besonders die immense Bedeutung der elterlichen Verantwortung und das Vertrauen in ihre Entscheidungen hervor. Bei der Berücksichtigung von Kinderrechten ist es stets erforderlich, den Hauptaugenmerk auf Artikel 6 unseres Grundgesetzes zu legen, da dieser das natürliche Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder betont. Dieser Artikel schützt die Familie und erlaubt staatliche Eingriffe nur, wenn die Erziehungsberechtigten ihrer Aufgabe nicht gewachsen sind. Diese Balance ist maßgeblich entscheidend, um Kinderrechte zu stärken, ohne die elterliche Autorität zu untergraben. Die Politik sollte vielmehr ihre Priorität auf die Stärkung der Eltern legen, indem sie den Ausbau von Familienberatungsstellen intensiviert, denn dies hätte förderliche Auswirkungen auf das Kindeswohl.