Echte Wahlfreiheit und schnelle Hilfen für Familien!

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Datum:
Fr. 2. Okt. 2020
Von:
Gerlinde Martin

München/Bamberg – Die Corona-Pandemie bestätigt aufs Neue die einzigartige und
unersetzliche Bedeutung der Familie. Deshalb hat sie auch in besonderer Weise
Anspruch auf eine nachhaltige Förderung, wie sie von Grundgesetzes wegen
ohnehin geboten wäre. Jetzt ist die Zeit gekommen, die noch immer auf die
politische Umsetzung wartenden diversen Entscheide des
Bundesverfassungsgerichts in Angriff zu nehmen und die bloße Vereinbarkeit
von Erwerbs- und Familienarbeit durch eine echte Wahlfreiheit zu setzen.

Konkret auf die aktuelle Lage bedeutet das:
Wenn weitere Schulen oder Kindergärten schließen müssen (wie aktuell z. B. in
Würzburg der Fall), wird auch die verlängerte Arbeitsbefreiung für Eltern zur
Betreuung derer Kinder nicht mehr ausreichen, wird auch die finanzielle Situation
der Familien zunehmend prekärer, da ein Verdienstausfall zu 67% erstattet wird
und das gedeckelt auf 2.016,- Euro. Hier fordern wir:

- eine Erhöhung der Arbeitsbefreiungstage
- einen Wegfall der "Deckelung"
- eine Anhebung des Grundprozentsatzes (z. B. 75%)
- sowie den Einbau einer "Kinderkomponente" (Staffelung 7% analog zum
  Kurzarbeitergeld)


Das wären dringliche Maßnahmen, um Familien die Sorge vor einem weiteren
(teilweisen) LockDown zu nehmen.


Konkret bedeutet das aber für die Zukunft, dass die Familien ausreichend
finanzielle Unterstützung brauchen. Mögliche Maßnahme wäre hier das vom
Familienbund schon vor vielen Jahren vorgeschlagene „Erziehungsgehalt“. Weil
die erzieherische Arbeit der Eltern ohne Unterbrechung weitergehen muss, muss
der Staat dafür sorgen, dass auch in der Zeit der Pandemie der Lebensunterhalt
von Familien sichergestellt ist.


Deutlich nachhaltiger sind jedoch Maßnahmen, die die Arbeit der Familien,
insbesondere die elterliche Erziehungsleistung, aber auch die Pflege kranker und
gebrechlicher Angehöriger, grundsätzlich honorieren. Familienarbeit muss der
Erwerbsarbeit prinzipiell gleichgestellt werden, zumal die elterliche Erziehung
Verfassungsrang genießt. Nur ein steuer- und sozialversicherungspflichtiges
Erziehungsgehalt würde den Bedürfnissen der Familien in Deutschland wirklich
gerecht und gebe die ökonomische Unabhängigkeit für eine selbstbestimmte
Lebensführung. „Außerdem würde es den Eltern die Möglichkeit eröffnen, mit
ihrer erzieherischen, in ihrer Bedeutung für unseren Wohlstand stets
unterschätzten Arbeit auch für ihre eigene Alterssicherung vorzusorgen“, sagt
Gerlinde Martin. „Nur eine Gleichberechtigung aller Eltern schafft echte
Wahlfreiheit.“


Ein weiteres Problem sind die fehlenden sozialen Kontakte mancher Kinder, da
alle mehrtägigen Schulausflüge/Landschulheimaufenthalte und Tage der
Orientierung bis Ende des Jahres vom Kultusministerium untersagt sind. Nicht
mit der Begründung "Corona", sondern damit, dass die Wissenslücken der
SchülerInnen geschlossen werden müssen. Was den Kindern jedoch jetzt fehlt
ist nicht nur Wissen, sie brauchen wieder Festigkeit in ihren sozialen Gefügen.
Das müsste Priorität haben.


Die Landesvorsitzende des Familienbundes, Gerlinde Martin, sagt abschließend:
„Jetzt kann jeder sehen, welche Instanz in unserer Gesellschaft nicht nur
verlässlich, sondern vor allen anderen systemrelevant ist: die Familie. Diese
muss nachhaltig unterstützt werden.“