Diözesanfamilienrat im Gespräch mit MdB Emmi Zeulner

vl: Petra Schuckert (KED-Diözesanbeauftragte), Ursula Knitt, Josef Weber, MdB Emmi Zeulner, Stefan Düring, Christiane Kömm (Familienbund-Vorsitzende) (c) FDK Bamberg (Hofmann)
vl: Petra Schuckert (KED-Diözesanbeauftragte), Ursula Knitt, Josef Weber, MdB Emmi Zeulner, Stefan Düring, Christiane Kömm (Familienbund-Vorsitzende)
Datum:
Do. 20. Dez. 2018
Von:
Manuela Hofmann

Zum Abschluss der politischen Gesprächsreihe im Jahr 2018 traf sich der Diözesanfamilienrat (DFR) Bamberg mit der CSU-Bundestagsabgeordneten Emmi Zeulner. Die 31-Jährige Mutter einer kleinen Tochter ist seit 2013 Mitglied im deutschen Bundestag. Sie ist ordentliches Mitglied im Ausschuss für Gesundheit sowie im Ausschuss Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen sowie stellvertretendes Mitglied im Verteidigungsausschuss und im Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Das gemeinsame Gremium von Familienbund und Katholischer Elternschaft führt regelmäßig Gespräche mit Abgeordneten. Da der Diözesanfamilienrat bei jeder politischen Entscheidung eine Familienverträglichkeitsprüfung fordert, treten die Ehrenamtlichen an Politiker aus unterschiedlichsten Bereichen heran.

Zentrales Thema dieses Treffens war die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die damit einhergehende Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen.

Die DFR-Vorsitzende, Christiane Kömm, sprach sich gleich zu Beginn des Gespräches dafür aus, dass es jungen Familien selbst überlassen werden müsste, ob ein Elternteil eine längere Familienpause einlegt oder ob beide Elternteile nach kurzer Zeit wieder in den Beruf zurück wollen (echte Wahlfreiheit). Das bayerische Betreuungsgeld sei zumindest ein erster Schritt in die richtige Richtung gewesen. Diese Leistung ist nun in gewisser Weise in das Familiengeld integriert, jedoch erhalten dieses Geld nun alle Eltern für Kinder im Alter von 1-2 Jahren, unabhängig davon, ob sie das Kind in eine Betreuungseinrichtung geben oder es zu Hause selbst erziehen. Frau Kömm plädiert nach wie vor für ein sozialversicherungspflichtiges Erziehungsgehalt, um zu ermöglichen, dass ein Elternteil die ersten Lebensjahre des Kindes gemeinsam mit ihm verbringen kann.

MdB Emmi Zeulner macht darauf aufmerksam, dass gerade das „Gute-Kita-Gesetz“ auf den Weg gebracht wurde. Der Bund stellt dabei den Ländern bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung, um eine bessere Qualität in den Kindertageseinrichtungen zu erreichen. „Das heißt für mich vor allem, dass das Geld in mehr Personal investiert werden muss“, betont Emmi Zeulner. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode konnte außerdem das Elterngeld angepasst werden und ist seitdem in der Handhabung flexibler. Diese Leistung des Bundes gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Sie haben Anspruch auf insgesamt 14 Monate, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und dadurch Einkommen wegfällt. „Es gibt sowohl eine Antwort für die, die daheim bleiben wollen, als auch für die, die ihr Kind in der KiTa betreuen lassen wollen“, sagt MdB Zeulner. Es sei entscheidend, dass die Eltern wählen können, wohlwissend, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf immer ein Spannungsfeld bleiben wird.

Alle Gesprächsteilnehmer sehen jedoch noch großen Handlungsbedarf, damit Frauen, die oftmals diejenigen sind, die für ihre Familie die Erwerbstätigkeit reduzieren, keine oder zumindest keine zu großen finanziellen Nachteile davon haben, wenn sie nach einer längeren Familienphase wieder in ihren Beruf einsteigen.

In diesem Zusammenhang sprach Christiane Kömm auch an, dass es das Wichtigste sei, die Paarbeziehung zu stärken, damit diese gelingen kann. 

Im Hinblick auf Betreuungseinrichtungen fordert der Diözesanfamilienrat mehr Erzieherstellen und vor allem, dass mehr Wert auf die Qualität gelegt werde. Emmi Zeulner betonte, dass auch sie sich für diese Anliegen stark mache und dass sie besonders großen Wert auf die Spracherziehung lege. Im Hinblick auf die Integration sei dies die wesentliche Grundvoraussetzung. Auch für eine bessere Bezahlung des Kita-Personals setze sie sich ein sowie für eine Verkürzung der Ausbildung. Diese Punkte begrüßt auch der Diözesanfamilienrat.

Ein weiteres wichtiges Thema des Gespräches war die Pflege. Die stellvertretende DFR-Vorsitzende, Ursula Knitt, plädiert für mehr Unterstützung für die Angehörigen von Pflegebedürftigen. Oftmals reicht das Einkommen nicht aus, um einen Heimplatz zu bezahlen, weshalb die Kinder als Unterhaltspflichtige herangezogen werden. Frau Knitt zeigt auf, welche Angaben zu Gehalt und Vermögen die Angehörigen offenlegen müssen, wenn es um die Frage der Finanzierung eines Heimplatzes geht. Dass beispielsweise auch das Auszubildendengehalt eines Jugendlichen, der im Haushalt seiner Eltern lebt, oder auch der Mietwert der eigenen Wohnung in die Berechnung einfließen, findet sie nicht gerecht. Sie fordert hier eine schnelle Umsetzung der im Koalitionsvertrag enthaltenen Änderung, die eine Anhebung der Einkommensgrenze der Familie auf 100.000 Euro vorsieht. Dies wäre eine deutliche Entlastung für die Sandwichgeneration, die oft noch ihre Kinder unterhält und auch für das eigene Alter vorsorgen muss. Die Abgeordnete sagt zu, dass sie sich diese Problematik genauer anschauen werde. Sie sieht allerdings durchaus die Familie in der Pflicht, einen Beitrag zur Finanzierung beizusteuern, ist aber auch für eine Erhöhung der Einkommensgrenze.

Emmi Zeulner sieht die Pflege im Gesamten als eines der zentralen Themen unserer Zeit an und betont, dass es im Sinne des Patienten keine Denkverbote geben dürfe. „Pflegebedürftigkeit ist zu einem Armutsrisiko geworden und schon heute bezieht rund ein Drittel der Heimbewohner Sozialhilfe im Rahmen der Hilfe zur Pflege“, so Emmi Zeulner. „Deswegen setze ich mich schon seit Langem für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung ein. Derzeit ist das Problem, dass das Leistungssystem der Pflegeversicherung durch eine pauschale, nicht bedarfsgerechte und kostendeckende Leistungshöhe geprägt ist - wie eine Teilkaskoversicherung. Hier müssen wir ansetzen und Planungssicherheit für die Betroffenen schaffen. Ein Vorschlag, den ich sehr unterstütze, ist es, die Pflegeversicherung ähnlich dem Krankenversicherungssystem aufzubauen: ein fester Betrag, der „Sockel“ ist von dem Patienten als Eigenanteil zu tragen, wohingegen der flexible Beitrag, die „Spitze“, d.h. der individuell benötigte Leistungsumfang von der Pflegekasse aufgestockt wird.“ Gutachten belegen, dass diese Neuausrichtung ohne Erhöhung des Beitragssatzes möglich wäre.