Im Mai hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Familien abhängig von der Kinderzahl in der gesetzlichen Pflegeversicherung entlastet werden müssen. Der mit steigender Kinderzahl anwachsende Erziehungsmehraufwand finde im geltenden Beitragsrecht keine Berücksichtigung, so die Karlsruher Richter. Der Gesetzgeber muss nun bis zum 31.7.2023 nachbessern.
Christiane Kömm, Diözesanvorsitzende des Familienbunds der Katholiken im Erzbistum Bamberg, begrüßte das Urteil in dieser Hinsicht. „Karlsruhe hat deutlich gemacht, dass Familien bei der Beitragsgestaltung tatsächlich benachteiligt werden. Sie wenden bei der Kindererziehung viel Zeit und Geld auf. Dies soll nun bei den Beiträgen für die Pflegeversicherung endlich stärker berücksichtigt werden.“
Mit Unterstützung von Familienbund der Katholiken und Deutschem Familienverband hatten drei Familien stellvertretend für alle Familien 16 Jahre lang die Instanzen beschritten. Sie wandten sich gegen die Beitragsbelastung in den gesetzlichen Sozialversicherungen, in die Familien zweifach einzahlen. So leisten Familien neben dem Geldbeitrag auch einen generativen Beitrag durch die Kindererziehung.
„Ohne die nachwachsende Generation haben Pflege-, Renten- und Krankenversicherung keine Zukunft. Wer Kinder erzieht, leistet doppelt. Deshalb fordert der Familienbund der Katholiken seit langem, ebenso wie im Steuerrecht einen Kinderfreibetrag in den gesetzlichen Sozialversicherungen einzuführen“, erklärt Kömm und weist auf das Pflegeversicherungsurteil von 2001 hin. Damals hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Ausgestaltung der Pflegeversicherung wegen der doppelten Belastung von Eltern verfassungswidrig ist. Auch die anderen Zweige der Sozialversicherung seien in dieser Hinsicht zu überprüfen.
Bezüglich der Renten- und Krankenversicherung hat das Bundesverfassungsgericht den Klagen nicht stattgegeben. Der generative Beitrag der Familien sei zwar konstitutiv, die derzeitige Ausgestaltung der Beitragserhebung bewege sich aber noch im Rahmen des gesetzgeberischen Spielraums.
Kömm sieht darin einen Auftrag an den Familienbund der Katholiken, sich für familiengerechte Sozialversicherungsbeiträge auf dem politischen Weg einzusetzen. „Das Bundesverfassungsgericht spielt den Ball an die Politik zurück. Nun geht es darum, die gesamte gesetzliche Sozialversicherung angesichts der demographischen Entwicklung fit für die Zukunft zu machen. Das ist im Interesse der ganzen Gesellschaft.“ Sie kündigte an, dass sich der Familienbund der Katholiken weiterhin für die Familien stark machen werde.
Der Familienbund der Katholiken ist die Interessengemeinschaft zur Vertretung und Koordinierung familienbezogener Anliegen in Kirche, Staat, Gesellschaft und Politik. Ziele des Familienbunds der Katholiken sind unter anderem die eigenständige und zugleich in die Gesellschaft integrierte Familie zu fördern, die gesellschaftliche und wirtschaftliche Situation der Familie zu sichern und ihre Benachteiligungen in der Gesellschaft zu beseitigen.