Aufgrund der aktuellen Situation und des bis 10. Januar 2021 geplanten Lockdowns mussten Kitas und Schulen schließen. Derzeit wird nur eine Notfallbetreuung aufrechterhalten. Wir möchten die Eltern darüber informieren, dass nach §56 Abs. 1a des Infektionsschutzgesetzes eine Entschädigung bei Gehaltsausfall möglich ist, wenn
die zu betreuenden Kinder unter 12 Jahre alt sind
Kitas und Schulen aufgrund einer staatlichen Anordnung geschlossen wurden
Den Link zum Onlineantrag und für weitere Informationen finden Sie hier: