Familienentlastung in der Pflege durch einen Kinderfreibetrag umsetzen

(c) FDK
Datum:
Fr. 12. Mai 2023
Von:
FDK

Der Familienbund der Katholiken kritisiert die geplante Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Entlastung von Familien bei den Pflegeversicherungsbeiträgen. Die Entlastung ist unausgewogen gestaffelt und zu niedrig. Als angemessene Berücksichtigung der Leistungen der Familien für die Pflegeversicherung befürwortet der Familienbund einen Kinderfreibetrag analog zum Steuerrecht.

Berlin, 10.05.2023 – Anlässlich der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) kri-tisiert der Präsident des Familienbunds, Ulrich Hoffmann, das Regierungskonzept zur Entlastung von Familien: „Jedes Kind ist ein wichtiger Beitrag für die Zukunft der Pflege-versicherung. Daher leuchtet es nicht ein, warum die Entlastung pro Kind so unter-schiedlich sein soll. Das erste Kind soll durch den Wegfall des Kinderlosenzuschlages zu einer lebenslangen Beitragsentlastung um 0,6 Prozentpunkte führen. Für die weite-ren Kinder soll es nur noch eine bis zum 25. Lebensjahr begrenzte Entlastung um je-weils 0,25 Prozentpunkte geben. Und ab dem sechsten Kind soll es gar keine weitere Entlastung mehr geben. Hier gibt es eine Schlagseite zu Lasten von Mehrkindfamilien. Dabei sind gerade diese wichtig, damit die Pflegeversicherung auch in Zukunft funktio-niert und finanzierbar bleibt. Es muss daher für alle Kinder eine angemessene Entlas-tung geben.“
Der Gesetzgeber ist durch die vom Familienbund der Katholiken und dem Deutschen Fa-milienverband erstrittene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 verpflichtet, Familien bei den Pflegeversicherungsbeiträgen differenziert nach der Kinderzahl zu entlasten. Mit dieser Entscheidung bestätigten die Karlsruher Richter ihre im Jahr 2001 getroffene Entscheidung, dass Familien mit der Kindererziehung einen „generativen Beitrag“ für die Pflegeversicherung erbringen und daher bei den Pflege-versicherungsbeiträgen entlastet werden müssen.
Nach Auffassung des Familienbundes sollte der Gesetzgeber den Kinderlosenzuschlag abschaffen und auf einen einheitlichen Pflegeversicherungsbeitrag mit Kinderfreibeträ-gen für Familien analog zum Steuerrecht umstellen. Ulrich Hoffman weist darauf hin, dass der Kinderlosenzuschlag verdecke, worum es bei der Anerkennung des generati-ven Beitrages von Familien eigentlich gehe: „Es geht nicht um die zusätzliche Belas-tung von Kinderlosen, sondern um die Entlastung von Familien, weil diese durch die Kindererziehung einen weiteren, kostenaufwendigen Beitrag für die Pflegeversicherung erbringen. Die Erziehung zukünftiger Beitragszahlender kommt allen Versicherten zu-gute.“
Ein Kinderfreibetrag in der Pflegeversicherung hätte gegenüber einer prozentualen Ent-lastung von Familien den Vorteil, dass er für alle Familien die gleiche Entlastungswir-kung hätte. Familien hätten pro Kind monatlich rund 30 Euro (inklusive Arbeitgeberbei-trag) bzw. 16 Euro (nur Arbeitnehmerbeitrag) mehr zur Verfügung. Dagegen würden Familien mit einem durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen der gesetzlichen Rentenversicherung (2022: 38.901 Euro) nach dem aktuellen Gesetzentwurf nur eine monatliche Entlastung in Höhe von jeweils 8 Euro für die Kinder zwei bis fünf erhalten. Ulrich Hoffmann fordert daher mindestens eine Anhebung dieser Entlas-tung: „Wenn der Gesetzgeber bei der prozentualen Entlastung bleiben möchte, muss die Entlastung pro Kind mindestens 0,5 Prozentpunkte betragen, um Mehrkindfamilien mit Durchschnittseinkommen angemessen zu unterstützen. Sie muss darüber hinaus für jedes Kind gezahlt werden – auch über das 5. Kind hinaus. Denn mit jedem Kind leisten Familien einen generativen Beitrag, der die Pflegeversicherung stützt und die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass später Angehörige statt der öffentlichen Hand den Großteil der Pflege übernehmen.“
Weitere Informationen:
Der Familienbund ist am 10. Mai 2023 als Sachverständiger zur Anhörung in den Ge-sundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eingeladen. Unsere aktuelle Stellung- nahme zum Regierungsentwurf finden sie hier.
Eine Bewertung der geplanten Familienentlastung ist auch in unserer Verbandszeit-schrift „Stimme der Familie“ (02/2023) erschienen (Stand: Referentenentwurf). Diese finden sie hier.
Ohne Familien ist kein Staat zu machen. Der Familienbund der Katholiken ist der mitgliederstärkste Familienverband Deutschlands. Ihm gehören 25 Diözesan-, 10 Landes- sowie 12 Mitgliedsverbände an. Seit fast 70 Jahren setzt sich der familienpolitische Fachverband für eine familiengerechtere Gesellschaft ein. Der Verband versteht sich als „Stimme der Familien“ – als Interessenvertretung aller Fami-lien in Gesellschaft, Politik und Kirche. Die Rahmenbedingungen für Familien müssen nach Ansicht des Familienbundes so gestaltet sein, dass jede Familie – unabhängig von ihrer jeweiligen Ausprägung – bestmöglich gelingen kann.
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