Anfang Februar traf sich der Diözesanfamilienrat mit der Europaabgeordneten Marlene Mortler in Bamberg, um sich unter anderem über die Suchtgefahr von Smartphone und Social Media auszutauschen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz standen ebenfalls auf der Agenda.
Auch nach der Übernahme des Mandats im Europaparlament 2019 ist es der ehemaligen Drogenbeauftragten der Bundesregierung Marlene Mortler wichtig, an den Themen Drogen und Sucht dranzubleiben. So setzt sich die Politikerin, die 2009 das letzte Mal zu Gast beim Diözesanfamilienrat war, vor allem stark für Prävention ein.
Ein Anliegen war Mortler die Aufklärung über die Folgen des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft. Die Frage, ob dies denn immer noch Thema sei, bejahte die Abgeordnete. Nicht nur Frauen aus den unteren Bildungsschichten tränken in der Schwangerschaft, sondern auch gebildete Frauen. Hier sei schlicht die Gewohnheit ausschlaggebend und die Risiken den Frauen nicht bekannt. Laut Expertenschätzungen kommen in Deutschland jedes Jahr 10.000 Babys zur Welt, die unter einer Form von FASD (Fetal Alcohol Spectrum Disorders) und damit unter körperlichen sowie geistigen Schäden leiden. Um über die Krankheit zu informieren und Betroffenen bei der Bewältigung ihres Alltags zu helfen, erarbeitete Mortler in Zusammenarbeit mit Spezialisten ein Handbuch.
Wegen der anhaltenden Berichterstattung in den Medien weitaus präsenter ist der Missbrauch von K.O.-Tropfen im Zusammenhang mit Straftaten wie sexuellem Missbrauch oder Raub. Auf die Frage des Diözesanvorsitzenden Christiane Kömm, ob diese Substanzen nicht verboten seien, verwies Mortler darauf, dass sie auch in alltäglichen Konsumgütern vorkämen. Das mache ein Verbot schwierig, so die Politikerin. Auch hier betonte sie den besonderen Stellenwert der Präventionsarbeit, um die Gefahr in den Fokus der Öffentlichkeit, insbesondere von Frauen und Mädchen zu rücken.
Wenig Beachtung finden hingegen die Glücksspiel- und die Smartphonesucht. Vor allem letztere werde allerdings zu einem immer schwerwiegenderen Problem. Kinderärzte schlagen seit langem Alarm, da bei Kindern mit einem hohen täglichen Konsum von Smartphones Auffälligkeiten und Defizite in der Entwicklung festzustellen sind. Jedoch, warf Mortler ein, solle man die neue Technik nicht verteufeln. Es gäbe auch pädagogische Spiele, die durchaus einen positiven Lerneffekt auf die Kinder ausüben. Was fehle, sei eine Kennzeichnung für solche Programme und Apps, wie sie bereits bei gewalttätigem und sexuellem Inhalt vorhanden sind. Der DFR merkte an, dass vor allem die Aufklärungsarbeit für junge Eltern fehle und räumt ein, dass es für manche Eltern vielleicht auch einfach bequem sei, die Kinder mit solchen elektronischen Geräten zu bespaßen. Generell sei die Digitalisierung zwar ein wichtiger Faktor, jedoch wäre die Angst, den Anschluss zu verpassen höher, als Kinder im verantwortungsbewussten Umgang damit zu schulen, so Kömm. Dem stimmte Mortler zu, jedoch würden kritische Stimmen zur Digitalisierung leider derzeit kaum gehört.
Ein weiteres Themenfeld, das an diesem Nachmittag angesprochen wurde, war die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der DFR bemängelte, dass es für Familien keine echte Wahlfreiheit gäbe, da vor allem bei der frühkindlichen Bildung die außerhäusliche Betreuung als die bessere dargestellt werde. Aus Sicht des DFR ist es schwierig, dass bei dieser Debatte häufig Frankreich und die skandinavischen Länder als Vorbilder genannt werden. Dort würden aus bindungspsychologischer Sicht die frühkindliche außerhäusliche Betreuung mittlerweile kritischer gesehen. Eine ähnliche Problematik nannte Mortler im Zusammenhang mit 24-Stunden-Kitas. Laut der Abgeordneten sei es unzumutbar, dass man Kinder länger als acht Stunden zur außerhäuslichen Betreuung gebe. „Man kann einem Kind nicht mehr zumuten, als einem Erwachsenen“, so Mortler. Diese Aussage wurde von der Vorsitzenden des DFR als bedenklich angesehen. Auch der Druck der Wirtschaft sei hier enorm. Frauen würden nur als potentielle Arbeitskräfte gesehen, die unbedingt in der Erwerbstätigkeit gehalten werden müssen – auch wenn sie Mütter sind. Zudem würde Sorgearbeit wie Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen nicht entlohnt und nach wie vor zu wenig wertgeschätzt. So sei vielen Wirtschaftsvertretern nicht klar, dass die meisten Frauen, die einen Teilzeitjob ausüben, noch einen Vollzeitjob zuhause haben, so Kömm. Von den anwesenden Männern wurde angemerkt, dass es durchaus auch bei den Vätern eine Bereitschaft gibt, Stunden im Beruf zu reduzieren, um mehr Zeit mit den Kindern zu verbringen. Allerdings habe die Teilzeitbeschäftigung unter Kollegen und Vorgesetzten immer noch ein sehr schlechtes Ansehen.
Als letzter Punkt wurde das Thema Kinderrechte im Grundgesetz angesprochen. Die Diözesanvorsitzende Kömm erklärte Mortler hierzu die Position des Familienbunds der Katholiken. Demnach wird die Diskussion zu einseitig geführt, da die Menschenrechte klar festgeschrieben sind und somit auch für Kinder gelten. Wenn die Kinderrechte gesondert ins Grundgesetz eingearbeitet werden, wird die Idee der Grundrechte ausgehebelt. Außerdem seien die besonderen Rechte der Kinder bereits im Grundgesetz verankert, werden jedoch durch die Pflichten der Eltern definiert.
Der Diözesanfamilienrat dankt Marlene Mortler für das anregende Gespräch.