Diözesanfamilienrat im Gespräch mit MdB Emmi Zeulner

Politische Diskussionsreihe

Diözesanfamilienrat im Gespräch mit MdB Emmi Zeulner (c) Manuela Hofmann
Diözesanfamilienrat im Gespräch mit MdB Emmi Zeulner
Datum:
Mo. 12. Sept. 2016
Von:
Manuela Hofmann

Der Diözesanfamilienrat (DFR) empfing im Rahmen der politischen Diskussionsreihe mit Parlamentariern die Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner (CSU). Hauptthemen waren die Pflege von Angehörigen, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie die Rente und Altersvorsorge vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung.

Emmi Zeulner ist examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin und studierte bis zu ihrem  Direktmandat im Jahr 2013 European Economic Studies an der Universität Bamberg. Sie ist Mitglied im Gesundheitsausschuss und stellvertretendes Mitglied im Verteidigungsausschuss und im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft. Die junge Politikerin hob hervor, dass Sie „nachweisbare Arbeit leisten“ und Dinge voranbringen wolle.
Gleich zu Beginn des Gespräches ging es um die Rente. Der DFR kämpft seit Jahren für die Anerkennung der Erziehungsleistung der Eltern in der Rentenversicherung und für Gerechtigkeit in den Sozialversicherungen. In diesem Zusammenhang erläuterte die Vorsitzende des Diözesanfamilienrates, Christiane Kömm, die bundesweite Kampagne „Rente sich wer kann“ und die daraus folgende Aktion „Elternklagen“, die von vielen Eltern großen Zuspruch erfahren. Sie überreichte der Abgeordneten auch dazugehöriges Infomaterial. Zeulner verwies im Hinblick darauf auf die Änderungen in der Mütterrente. Seit Juli 2014 ist es für Mütter oder Väter möglich für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Jahr mit Kindererziehungszeit anzurechnen, bislang war es nur ein Jahr.
Die Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin der Abgeordneten bot besondere Gelegenheit das Thema Pflege intensiver zu erörtern. Die stellvertretende Vorsitzende, Ursula Knitt, sprach die Problematik der Pflege von Angehörigen in den Familien an. Werden doch heute noch von den ca. 2,5 Millionen Pflegebedürftigen 70 Prozent in der häuslichen Umgebung überwiegend ohne Fremdhilfe von ihren Angehörigen versorgt. Sind die Pflegepersonen auch noch berufstätig, ergeben sich besondere Herausforderungen. Die Abgeordnete verwies darauf, dass es möglich sei, sich als Betroffener unabhängig von der Betriebsgröße bis zu zehn Tage freistellen zu lassen. Dem Einwand von Frau Knitt, dass diese Möglichkeit aber bei Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite eindeutig zu wenig bekannt sei, stimmte Zeulner zu und betonte, dass es auch ihr Wunsch sei, dies stärker bekannt zu machen. In dieser Hinsicht führte sie weiter aus, dass auch im Falle einer Pflegebedürftigkeit der Mutter nach einer Krankenhausbehandlung bis zu 26 Wochen für Kinder unter zwölf Jahren von der Krankenkasse eine  Haushaltshilfe  gestellt werden kann.
Weiterhin sprach Knitt an, dass Pflegeheime oft sehr genaue Auflagen erfüllen müssten, was natürlich einerseits nachvollziehbar, jedoch bei einigen Punkten etwas zu detailorientiert sei. Besonders die Dokumentationsauflagen nähmen meist zu viel Zeit in Anspruch, sodass zu wenig Raum für die eigentliche Arbeit, nämlich dass Versorgen der Pflegebedürftigen, bliebe. Dies sei natürlich nicht nur bei der Pflege der Fall, sondern auch bei der Betreuung von Kindern in Einrichtungen. Der Schwerpunkt der Arbeit müsse wieder mehr auf die Sorge für den Menschen gerückt werden. In diesem Punkt stimmte Zeulner zu und erläuterte, dass es sinnvoller sei, nur die Auffälligkeiten zu dokumentieren, die während eines normalen Pflegetages anfallen, damit die Pflege- und Betreuungsarbeit nicht zu kurz komme. Hierfür eigne sich das Modell Beikirch, welches schon in einigen Pflegeeinrichtungen praktiziert wird und nachweislich zu einer effektiveren Dokumentation beiträgt.
Zudem kam der Konflikt zwischen der jungen und alten Generation zur Sprache. In den Medien heißt es, die Generation 50plus sei der jungen Generation überlegen. Von vielen werde befürchtet, dass die Politik weitestgehend für die Alten gemacht werde. Zeulner merkte an, dass man beim  Pflegevorsorgefond besonders auch die junge Generation im Blick habe. Durch die jährlichen Rücklagen von 1,2 Mrd. Euro werde für die Zeit vorgesorgt, wenn die Babyboomer pflegebedürftig werden, da diese Kosten nicht allein durch die nachfolgenden Generationen getragen werden könnten. Politische Entscheidungen sollten die Bedürfnisse von allen Menschen, jungen und alten, einschließen. In dieser Hinsicht wurde auch das vom Familienbund geforderte Familienwahlrecht thematisiert.
Ein weiteres Anliegen des DFR war es, dass die Politik die (jungen) Familien stärker im Auge behält und sich bei jeder politischen Entscheidung auch fragt, wie sich diese auf das Familienleben auswirkt (Familienverträglichkeitsprüfung). Auch die Situation von Alleinerziehenden und die drohende Armut der meist alleinerziehenden Mütter und ihrer Kinder wurden diskutiert. In dieser Hinsicht sprach die Vorsitzende die wichtige Aufgabe der Eheberatung an, da dadurch eben verhindert werden könne, in die Situation eines Alleinerziehenden zu geraten. Sie betonte, dass es sich oft lohne, für eine Ehe zu kämpfen, und man auch in schwierigen Zeiten zueinander halten müsse. Vorzubeugenalleinerziehend zu werden müsse auch von staatlicher Seite mehr Unterstützung erfahren, damit die Problematik der drohenden Kinderarmut schon von vorne herein verhindert werde, auch wenn es natürlich dennoch sein kann, dass für manche eine Trennung die einzige Lösung ist.
Christiane Kömm dankte der Abgeordneten für das Gespräch und ihre Aufgeschlossenheit gegenüber familienpolitischen Themen.