Bericht zum Weltkindertag

Die kinderrechtliche Bedeutung der Wahlfreiheit in den ersten drei Lebensjahren und die Rolle der Eltern als primäre Bezugspersonen

Titelbild (c) gelhausen Graphic
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Datum:
Sa. 20. Sept. 2025
Von:
Anja Sauer

Der Weltkindertag, ist ein jährlicher Feiertag, der am 20. September 2025 gefeiert wird. Der Tag wurde erstmals im Jahr 1954 von den Vereinten Nationen ausgerufen, um das Bewusstsein für die Rechte und Bedürfnisse von Kindern zu schärfen und steht in diesem Jahr unter dem Motto

„Kinderrechte – Bausteine für Demokratie!“

Aus kinderrechtlicher Perspektive kommt der Wahlfreiheit der Eltern eine zentrale Rolle zu, insbesondere wenn es um die Betreuungsform in den ersten drei Lebensjahren geht.

Rechtliche Grundprinzipien:

  • UNICEF-Kinderrechtskonvention: Das Recht des Kindes auf eine liebevolle, fürsorgliche Umgebung und das Recht der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, Entscheidungen im besten Interesse des Kindes zu treffen.
  • UN-Kinderrechtskonvention, Art. 5 (Elterliche Erziehung), Art. 18 (Elterliche Verantwortung) und Art. 3 (das Wohl des Kindes).
  • Grundgesetz Art. 6 (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht

Diese rechtlichen Rahmenbedingungen zeigen auf, dass eine förderliche Familienpolitik verpflichtet ist, Eltern bei der Ausübung ihres primären Erziehungsrechtes zu unterstützen - zum Wohle des Kindes.

Vorteile der elterlichen Betreuung in den ersten drei Lebensjahren aus Sicht der Kindesentwicklung und des Kindeswohls:

Eine vertraute Hauptbezugsperson stärkt die Bindungssicherheit, und dadurch werden die emotionale Regulation, die Stressbewältigung und die frühe kognitive Entwicklung unterstützt, denn Eltern können die Bedürfnisse, Signale und Eigenschaften ihres Kindes am besten einschätzen.

Vertraute Stimmen, Gerüche und Rituale unterstützen Trost- und Regulierungsprozesse beim Kind und haben somit Einfluss auf dessen Schmerz- und Stressreaktionen.

Ebenfalls unterstützt und fördert ein häufiger Austausch mit den primären Bezugspersonen beim Kleinkind die Ausbildung des Sprachvermögens.

Dies zeigt deutlich auf: Die Wahlfreiheit der Eltern – insbesondere der Mutter – in den ersten drei Lebensjahren ist grundlegend für das Wohl des Kindes.

Ein rechtlicher und politischer Rahmen, der den Eltern dies ermöglicht, würde auch die Gesellschaft als Ganzes stärken.

Um echte Wahlfreiheit zu gewährleisten, fordert der Familienbund der Katholiken im Erzbistum Bamberg schon seit langem die Einführung eines Erziehungsgehaltes für Eltern in den ersten drei Lebensjahren ihres Kindes. Dies soll die Bedeutung der häuslichen Erziehungsarbeit anerkennen und den Eltern gleichzeitig die Freiheit geben, ihre Kinder in den ersten Lebensjahren selbst zu betreuen.

Wahlfreiheit ist zugleich Kinderrecht. Kinder, die eine sichere frühkindliche Bindung erfahren, entwickeln in der Regel ein gefestigteres Vertrauen in andere Menschen und besitzen dadurch mehr Empathie sowie ein gesundes Selbstwertgefühl. Diese wesentlichen Grundlagen fördern soziale Kompetenzen, wie z.B. Verantwortungsbewusstsein und befähigen, unterschiedliche Perspektiven zu respektieren – dies sind zentrale Werte in einer Gesellschaft und wesentliche Bausteine für die Demokratie.