Heute wird im Bundestag über die Erhöhung des Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
durch eine veränderte Kindergeldanrechnung abgestimmt. Es droht eine Niederlage
– jedoch weniger aus inhaltlichen Erwägungen, als aus parteitaktischen Überlegungen
heraus.
Berlin, 13. Oktober 2022 – „Die gegenwärtige Inflations- und Energiekrise trifft Alleinerziehende mit besonderer Härte. Eine Erhöhung des Unterhaltsvorschusses wäre daher eine zielgerichtete Maßnahme, um die sehr oft zu den Geringverdienenden zählenden Alleinerziehenden und ihre Kinder wirksam finanziell zu unterstützen“, erläutert Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.
Im Juni hatte die CDU/CSU-Fraktion einen Antrag in den Bundestag eingebracht, um die
besonders von Armut und Finanzsorgen betroffenen alleinerziehenden Familien zu entlasten. Darin enthalten war die Forderung, nur noch das halbe Kindergeld beim Unterhaltsvorschuss abzuziehen und die Leistung damit deutlich zu erhöhen. Dadurch hätten Alleinerziehende, die wegen ausbleibender Unterhaltszahlungen der Ex-Partner bzw. Expartnerinnen Unterhaltsvorschuss beziehen, zukünftig monatlich 118 € mehr Familieneinkommen zur Verfügung.
Heute steht dieser Antrag zur Abstimmung im Bundestag, der federführende Familienausschuss hat die Ablehnung empfohlen.
Über die Parteigrenzen hinweg herrscht unter Expertinnen und Experten seit Jahren Konsens, dass die Anrechnung des Kindergeldes beim Unterhaltsvorschuss verändert werden muss. „Es drängt sich der Eindruck auf, dass die heutige Entscheidung nicht inhaltlich begründet ist, sondern schlicht die ‚falsche‘ Partei den Antrag gestellt hat. Das aber ginge eindeutig zu Lasten der Sache“, kritisiert Ulrich Hoffmann.
„In der öffentlichen Anhörung des Antrags im Familienausschuss des Bundestages waren sich die anwesenden Sachverständigen, darunter auch der Familienbund, einig: das Kindergeld nur zur Hälfte anzurechnen ist systematisch geboten und trägt dazu bei, Alleinerziehende spürbar zu entlasten. Es bleibt nur die Hoffnung, dass der Bundestag der Empfehlung des Ausschusses nicht folgt, sondern für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage von Alleinerziehenden stimmt – insbesondere in diesen schwierigen Zeiten.“
Beinahe die Hälfte aller Alleinerziehenden gilt als einkommensarm und lebt in prekären
Verhältnissen. Ein Grund dafür sind ausbleibende oder unvollständige Unterhaltszahlungen. Viele Alleinerziehende und ihre Kinder sind daher auf die staatliche Ersatzleistung des Unterhaltsvorschusses angewiesen, die ein wesentliches Instrument zur Armutsvermeidung darstellt.