Familienbund und KAB raten: Einspruch einlegen!

Faltblatt nennt Möglichkeiten nach „Familienurteil“ des Bundesverfassungsgerichts

Datum:
Do. 4. März 1999
Von:
Martin Mehler

Aufgrund der jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts raten der Familienbund der Deutschen Katholiken (FDK) und die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Erzbistum Bamberg allen Familien, vorsorglich Antrag auf rückwirkende steuerliche Entlastung zu stellen und zusätzlich Einspruch gegen noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide einzulegen.

Die bahnbrechenden BVerfG-Beschlüsse vom 19. Januar 1999 hätten deutlich gemacht, daß Ehepaare mit Kindern in der Vergangenheit verfassungswidrig zu hoch besteuert wurden. Familien sollten daher nicht warten, bis spätestens zum Jahre 2000 (Kinderbetreuungskostenpauschale) oder 2002 (Erziehungsfreibetrag) die vom Gericht vorgesehenen Mindestfreibeträge eingeführt werden, sondern vorab Eigeninitiative ergreifen. Zumindest bei „offenen“ Steuerbescheiden sei die Chance auf eine Rückzahlung nicht ungünstig.

Ein ausführliches Faltblatt „Einspruch! Mehr Gerechtigkeit für Familien“ informiert über die Konsequenzen des Karlsruher „Familienurteils“ und gibt praktische Empfehlungen zum weiteren Verfahren (mit Muster-brief). Es ist erhältlich bei

Familienbund der Deutschen Katholiken, Jakobsplatz 9, 96049 Bamberg, Telefon 0951-502545, Fax 0951-502546
Katholische Arbeitnehmer-Bewegung, Gutenbergstr. 16, 96050 Bamberg, Telefon 0951-916910, Fax 0951-9169149